ÜBERSICHT HONORAR

Als selbständiger Heilpraktiker rechne ich das Honorar für jede Behandlung privat ab. Ich kann Ihnen die Rechnung gemäß der Heilpraktiker Gebührenverordnung erstellen. Einige Krankenkassen übernehmen anteilig Kosten für Ihre Behandlung bei einem Heilpraktiker. Aktuell bin ich als Osteopath bei der AOK – Sachsen, bei der IKK und bei der Techniker Krankenkasse gelistet. Andere Krankenkassen wünschen eine Zugehörigkeit im Berufsverband, diese finden Sie hier. Sollten Sie eine Überweisung oder ärztliche Bescheinigung von Ihrem Arzt bekommen haben, bringen Sie diese bitte mit.

ABLAUF

Ich beginne bei Ihrer ersten osteopathischen Behandlung stets mit einer Anamnese, diese besteht aus einem ausführlichen Gespräch. Im Anschluss erfolgt eine sorgfältige Untersuchung, gegebenenfalls mit klinischer Diagnostik wie dem Messen von Blutdruck oder zum Beispiel einem Nervendehntest, danach Ihre erste Behandlung. Im Anschluss ein kurzes Abschlussgespräch mit der Erläuterung von Behandlungszielen.

Folgebehandlungen beinhalten ein kurzes Vorgespräch und eine Verlaufskontrolle. Der Fokus liegt hierbei auf die reine Behandlungszeit.

HONORAR

DEN AUSTAUSCH im Fluss halten.

Erstbehandlung
100€

  • Anamnese
  • Befund
  • Behandlung
  • 60 bis 80 Minuten

Folgebehandlung
100€

  • Vorgespräch
  • Verlaufskontrolle
  • Behandlung
  • 50 bis 60 Minuten

Bei einer Kinderbehandlung ist die Anwesenheit eines Elternteils wichtig.

Säuglinge & Kinder*
70€

  • Anamnese
  • Befund
  • Behandlung
  • 30 bis 50 Minuten

Folgebehandlung
70€

  • Vorgespräch
  • Verlaufskontrolle
  • Behandlung
  • 30 bis 50 Minuten

*Kinder bis einschließlich 15 Jahre

Weitere Therapieangebote

Massagen
60€

  • 100% Ätherische Öle
  • 30 bis 45 Minuten

Bewegungstraining
70€

  • Individuelles Training
  • 45 bis 60 Minuten

Auf Wunsch können Sie jederzeit ein Personal Training buchen, auch bei Ihnen Zuhause. Sprechen Sie mich dafür einfach an.

Personal Training Info

Wenn Sie einen vereinbarten Termin absagen möchten, informieren Sie mich darüber 48 Stunden vorher.

Für ein Versäumnis der Absage werde ich Ihnen ein Ausfallhonorar in der Höhe Ihrer Behandlung in Rechnung stellen. Grundlage dafür ist die Vergütung bei Annahmeverzug nach § 615 BGB.

Sie erhalten für jede Behandlung eine Rechnung. Diese kann bar oder via Überweisung bezahlt werden.

zurück zur Startseite

Honorar als Geste

Youtube